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Voraussetzungen

Der Schweizer Wettbewerb Künstliche Intelligenz fördert besondere Leistungen in und den kreativen Umgang mit künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen von SchülerInnen. Teilnehmende können für den Wettbewerb ein selbstgewähltes Projekt, in dem ein gesellschaftlich oder wissenschaftlich relevantes Problem mit maschinellem Lernen angegangen wird, einreichen. Der Schweizer Wettbewerb Künstliche Intelligenz wird von dem ETH AI Center, dem Kanton Zürich, sowie dem Kanton Schwyz initiiert und ausgerichtet. Teilnehmende können sowohl allein wie als auch im Team mit bis zu vier Personen teilnehmen.

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Wer kann teilnehmen?

Der Schweizer Wettbewerb Künstliche Intelligenz richtet sich an SchülerInnen. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmenden mindestens 13 Jahre alt sind, die Schweizer Staatsbürgerschaft oder einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Ausgeschlossen sind Studierende an einer Hochschule. Bei Teilnehmenden, die bei Anmeldung unter 18 Jahre alt sind, müssen die Erziehungsberechtigten der Teilnahme am Wettbewerb zustimmen. Es können Teams von einer bis vier Personen teilnehmen.

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Gibt es unterschiedliche Altersgruppen?

Nein, es wird nicht zwischen unterschiedlichen Altersgruppen entschieden. Es gibt allerdings besondere Förderpreise für Nachwuchstalente. Es lohnt sich also auf jeden Fall mitzumachen! 

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Welche Projekte können eingereicht werden?

Teilnehmende können das Thema ihrer Projektarbeit frei wählen, es werden keine Themen vorgegeben. Die Methoden, mit denen das Thema bearbeitet wird, müssen jedoch aus dem Bereich des maschinellen Lernens kommen. Das heißt, dass der Umgang mit einem umfassend großen Datensatz (selbst erstellt, aus dem Internet oder von Kooperationen mit Dritten) erwartet wird. Methoden des maschinellen Lernens können zum Beispiel selbstlernende Algorithmen wie künstliche neuronale Netze sein. Die Projekte können zu Hause oder in der Schule erarbeitet werden. Der Schweizer Wettbewerb Künstliche Intelligenz stellt keine Räumlichkeiten oder Materialien zur Verfügung.

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Was sind die Bewertungskriterien für die Projekte?

Die Abgabe des Projekts beinhaltet eine schriftliche Dokumentation und ein Video-Pitch. Das Projekt muss Methoden des maschinellen Lernens verwenden. Für die Dokumentation des Projektes sind im Wesentlichen maßgeblich:

  • Eigenständigkeit

  • Originalität, Kreativität, Ideenreichtum

  • Schwierigkeitsgrad und Aufwand

  • Wissenschaftliches Arbeiten wie Analyse möglicher Fehlerquellen, Einbettung in aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik, selbstkritische Einschätzung der eigenen Ergebnisse

  • Ausblick, Neuheit, Erkenntnisgewinn

  • Praktische Relevanz

  • Lesbarkeit und Verständlichkeit des Codes

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Von dem Video wird ein informativer und kurzweiliger Pitch von 3-5 Minuten erwartet. Das Projekt soll verständlich dargestellt werden, so dass einerseits Ziel und Inhalt für Nicht-ExpertInnen verständlich ist, und zeitgleich ExpertInnen die Komplexität des Projektes ermessen können.

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Wie erreicht man das Finale?

Die Teilnehmenden stellen ihr Projekt in einer kurzen schriftlichen Dokumentation und einem Video-Pitch vor. Zusätzlich sollte der Code zur Verfügung gestellt werden. Einsendeschluss ist Mitte Dezember. Alle Projekte werden von einer Jury bewertet, die sich aus ExpertInnen im Bereich des Maschinellen Lernens, öffentlichen Medien und Anwendungsbereichen zusammensetzt. Bis zu 10 Teams werden Anfang April zum Finale nach Zürich eingeladen. Dort können alle FinalistInnen ihre Projekte an einem selbst gestalteten Ausstellungsstand der Öffentlichkeit und der Jury präsentieren. Die Jury entscheidet vor Ort über die Gewinner und ehrt herausragende Projekte mit Preisen. Die Preise und Urkunden werden bei der Siegerehrung am selben Tag übergeben. Die persönliche Teilnahme am Wettbewerb ist für die Berücksichtigung bei der Preisvergabe erforderlich. Die Entscheidung der Jury ist nicht revidierbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Eigenständigkeit

Das Projekt muss eigenständig von den Teilnehmenden erstellt werden. Bekommen Teilnehmende Unterstützung, müssen die beteiligten Personen, Institutionen oder Unternehmen und die Art der Unterstützung in der schriftlichen Dokumentation des Projekts aufgeführt werden. Unterstützung bedeutet unter anderem die Bereitstellung eines Datensatzes oder Computern oder die Verwendung von bestehenden Algorithmen. Wird die Unterstützung nicht deutlich gekennzeichnet, behält sich der Veranstalter vor, Teams von dem Wettbewerb auszuschließen. Werden im Abgabevideo lizenzierte Musik oder Videosequenzen genutzt, dann sollte der Urheber bzw. Lizenzeigentümer (u.a. weblink) im Abspann genannt werden.

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Was ist noch zu beachten?

Im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb darf nicht gegen geltendes Recht der Schweiz verstoßen werden. Projekte, die Gewalt verherrlichen, Waffen entwickeln oder verbessern, Militärtechnik einsetzen oder erforschen oder ein Verletzungsrisiko für Teilnehmende oder Dritte beinhalten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Teilnehmenden sind selbst für die benötigten Computer, Internetverbindung und sonstiges verantwortlich. Projekte dürfen sowohl auf deutscher wie auch auf englischer Sprache abgegeben werden. Der Veranstalter schließt ein Team aus, wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb. Die Entscheidung der Jury ist nicht revidierbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Was beinhaltet die Zustimmung bei der Anmeldung?

Mit ihrer Zustimmung bei der Online-Anmeldung versichern die Teilnehmer,

  • dass sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs anerkennen,

  • dass sie die Datenschutzerklärung des Wettbewerbs anerkennen,

  • dass sie der Verwendung von Fotos und Filmen wie in der Datenschutzerklärung beschrieben zustimmen

  • dass sie die Aufgaben selbstständig lösen und das Projekt selbstständig umsetzen,

  • dass sie alle verwendeten Quellen sowie alle unterstützenden Unternehmen, Institutionen bzw. Personen und die Art der Unterstützung in der schriftlichen Dokumentation des Wettbewerbsprojekts aufführen.

 

Zusicherung

Die an der Ausschreibung des Wettbewerbs Beteiligten sichern zu, keine Ideen oder Arbeitsergebnisse im Rahmen des Wettbewerbs ungefragt für eigene Aktivitäten zu verwenden oder an andere Personen oder Institutionen weiterzugeben. Soweit eine Verwendung oder Weitergabe welcher Art auch immer vorgesehen ist, werden die entsprechenden Wettbewerbsteilnehmer um ihre Zustimmung gebeten, verbunden mit einem wirtschaftlich fairen Angebot, das sich an den in der Industrie üblichen Bedingungen messen lässt. Für Fragen in diesem Zusammenhang ist der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

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